Grundwerte

Grundrechte


Die Schweiz und damit auch der Kanton Schaffhausen legen Wert auf die Freiheit, die Rechte und die Pflichten jedes Einzelnen. Die Basis für das gute Zusammenleben bilden gegenseitige Achtung und Toleranz sowie die Anerkennung der gleichen Grundwerte.

Die Grundrechte sind in der Bundesverfassung und in der Kantonsverfassung festgeschrieben. Diese Rechte haben alle Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz, also auch Ausländerinnen und Ausländer:

Rechtsgleichheit

Der Staat muss alle Menschen gleich behandeln. Das bedeutet, dass niemand benachteiligt werden darf, egal welches Geschlecht oder Alter jemand hat, welche Herkunft, Rasse, Sprache, Religion, soziale Stellung, Weltanschauung, Lebensart oder Beeinträchtigung.

Gleichberechtigung

Männer und Frauen haben die gleichen Rechte in der Familie, Ausbildung und Arbeit. Männer und Frauen haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Recht auf Leben und persönliche Freiheit

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten. Alle haben das Recht auf persönliche Freiheit.

Das bedeutet, dass niemand verletzt werden darf und sich alle frei bewegen dürfen.

Recht auf Ehe

Jede Person über 18 Jahren darf heiraten.

Glaubensfreiheit

Jede Person darf ihre Religion frei wählen und ausüben. Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören.

Meinungsfreiheit

Jede Person darf sich ihre Meinung frei bilden und sie im Rahmen des Gesetzes frei äussern. Diese Rechte können unter gewissen Umständen vom Staat eingeschränkt werden. Dazu braucht es aber eine gesetzliche Grundlage. Sehen Sie sich in ihren persönlichen Rechten bedroht, gibt es je nach Fragestellung beratende oder rechtliche Hilfe.

Pflichten: Militärdienstpflicht und Stimmpflicht
Neben den Grundrechten gibt es auch Pflichten für Schweizer Bürgerinnen und Bürger. So kennt die Schweiz mit ihrer Milizarmee die allgemeine Militärdienstpflicht. Darin sind alle Schweizer Männer eingebunden.
Eine andere besondere Pflicht kennt der Kanton Schaffhausen. Hier sind alle Bürger und Bürgerinnen zur Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen verpflichtet.